Die SVD führt eine (unverbindliche) Markterkundung gemäß § 24 Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG) durch. Gegenstand der Markterkundung ist es, einen Überblick über den Markt und seine Angebote im Bereich der telemedizinischen Betreuungssoftware für Personen mit Diabeteserkrankung zu erlangen.