Im 2. UG sind div. Brandschutzmaßnahmen durchzuführen - Herstellung von Brandschutztüren anstelle von einfachen Stahlblechtüren. Weiters sind Schleusen zwischen Garage und Gängen herzustellen. Die ursprünglichen Entrauchungsöffnungen in den Lagern sind wiederherzustellen. Für diverse haustechnische Anlagen sind Durchbrüche herzustellen. Wandöffnungen sind zu schließen und gegebenfalls die Elektroarbeiten gemäß der Vorgaben der Planung zu erfüllen. Im Erdgeschoß sind die Garagentore zu tauschen,