Als Grundlage für die Leistung der §40 Leitung der angeführten Vorhaben dient die Vorerklärung der zur Vertretung des Eisenbahnunternehmens bevollmächtigten Person, wo für das gegenständliche Vorhaben festgestellt wird, dass alle rechtlichen und normativen Voraussetzungen zur Umsetzung erfüllt sind. Für die Inangriffnahme des Vorhabens sind keine weiteren behördlichen Genehmigungen erforderlich.
Seitens der Leitenden § 40 Person wird nach Abschluss des Bauvorhabens bestätigt, dass alle in der Vorerklärung bezeichneten Rechtsgrundlagen in Hinblick auf folgende Anforderungen überprüft wurden:
- der Stand der Technik erfüllt wurde
- die Erfordernisse für die Sicherheit und Ordnung des Eisenbahnbetriebes und
- die Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes eingehalten wurden.
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