Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die Lieferung bzw. den Kauf von Standard-Software-Backend-Komponenten, Wartungs- und Supportleistungen für diese Backend-Komponenten, sowieindividuelle Erweiterungsleistungen für diese Backend-Komponenten. Die WZDP GmbH behält sich gem. § 114 Abs. 3 BVergG 2018 vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote ohne Verhandlungen zu vergeben. Die WZDP GmbH behält sich weiters gem. § 117 Abs. 9 BVergG 2018 vor, Verhandlungen nur mit dem bestgereihten Bieter zu führen und sollte mit diesem kein Verhandlungsergebnis erzielbar, mit den nächstgereihten Bietern zu verhandeln.