Das beauftragte, alternative Herstellungskonzept der bauausführenden ARGE umfasst unter anderem einen Hebevorgang der bestehenden Tragwerke. Im Rahmen der Detailausarbeitungen der beauftragten bauausführenden ARGE werden laufend entsprechende Detailplanungen zur Prüfung vorgelegt.

Neben den erforderlichen statischen Grundlagen und Nachweisen umfassen die Detailplanungen auch den Hebevorgang selbst. Dieser bildet einen zusätzlichen, äußerst kritischen und dynamischen Prozess ab, welcher stahlbautechnisch und ablauftechnisch entsprechend detailliert geplant und geprüft werden muss. Dies muss nach Ansicht der PL deshalb unbedingt unabhängig zu den Planungen des AN erfolgen und stellt eine wesentliche Sicherheitskomponente für den großen Hebevorgang (6m-Anhebung des Bestandstragwerkes auf einer Länge von 600 m unmittelbar neben der unter Verkehr stehenden Richtungsfahrbahn) dar, welcher so noch nie ausgeführt wurde.

Gemäß zuletzt erhaltener Mitteilung des statisch konstruktiven Prüfers im laufenden Planungsprozess bildet das beauftragte Leistungsbild diese Leistungen nicht ab. Weiters wäre die Prüfung derartiger (auch maschinenbautechnischen) Planungen nicht durch die Befugnis und in weiterer Folge durch die Versicherung des Prüfers gedeckt.

Es fehlt somit für den großen Hebevorgang eine qualifizierte Prüfinstanz. Da sich diese Lücke kurzfristig auftat, können die bereits vorliegenden Planungen der bauausführenden ARGE demnach nicht vollumfänglich geprüft werden, sodass damit unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben ist.