Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen, Zutrittskontrollen in den Gerichtsgebäuden in ganz Österreich (gem. dem Gerichtsorganisationsgesetz GOG in der jeweils geltenden Fassung) sowie die Erbringung von zusätzlichen Sicherheitsdienstleistungen wie
z.B. Sicherheitsdienst (Wachdienst/Servicedienst), Revierdienst, Aufschaltungen an die Notrufzentrale, Alarmfahrten gem. Angebotsblatt für die Republik Österreich (Bund), vertreten durch die Bundesministerin für Justiz im Vergabeverfahren, vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH