Für die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich YouTube, insbesondere für Content Creation aber auch weitere zugehörige Dienstleistungen wie Kampagnenmanagement, Thumbnail-Design und Accountmanagement sollen nun mit bis zu zwei (allenfalls auch drei, siehe Teil A, Punkt 2.4) Unternehmen Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden.