Die Versteuerung bzw. Bewertung der lohnwerten Vorteile aufgrund der Nutzung der außertarifmäßigen Fahrbegünstigung (kurz: at. Fbg.) durch aktive ehemalige Mitarbeiter:innen basiert auf einer rechtsverbindlichen Auskunft der Finanzbehörden (Auskunft gemäß § 90 EStG). Für die rechtliche Verbindlichkeit der Rechtsauskunft ist eine Evaluierung der für die Bewertung maßgeblichen Faktoren bei wesentlichen Veränderungen und in regelmäßigen Zeitabständen erforderlich. Durch den Wegfall der Ö-Card und Einführung des Klimatickets ist eine Überprüfung bzw. Anpassung der Werte notwendig, wofür die Dienstleistungen der Ernst & Young Steuerberatungs GmbH (EY) notwendig sind.