Eine externe Agentur soll die Auftraggeberin bei folgenden Leistungen unterstützen: Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung von eigenen FFG-Events, Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit der Teilnahme der FFG an Nicht-FFG Events, Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit der Konzeptionierung, Entwicklung und Umsetzung eines modularen Messestandes, laufende Weiterentwicklung des FFG-Markenerlebnisses.