Gegenstand der Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmern pro Los ist die Erbringung von Expertisen zur Erstellung von Fachstellungnahmen zu nukleartechnischen und nuklearpolitischen Fragestellungen in insgesamt 3 Leistungskategorien (Lose A, B, C). Los A: Fachexpertisen in Zusammenhang mit grenzüberschreitenden UVP-Verfahren; Los B: Fachexpertisen in Zusammenhang mit SUP-Verfahren; Los C: Fachexpertisen zu sonstigen Verfahren mit Bezug auf kerntechnische Anlagen.