Am 20. August 2020 ist die EU-Verordnung 2020/1056 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI – kurz für Electronic Freight Transport Information) in Kraft getreten. Sie verpflichtet die Behörden der Mitgliedsstaaten mittelfristig dazu, gesetzlich vorgeschriebene Informationen bei der Güterbeförderung in elektronischer Form zu akzeptieren, wenn Unternehmen diese im dafür vorgesehenen Format und über zertifizierte Plattformen zur Verfügung stellen. Daher kann die Verordnung nicht wirksam angewendet werden, bevor diese Rechtsakte in Kraft getreten sind.In den nächsten Jahren erarbeitet die Europäische Kommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten die notwendigen Konkretisierungen, welche Daten Inhalt der gemeinsamen Europäischen Datensätze sind und auf welche Weise, über welche Plattformen, in welchen Datenformaten und mit welchen Zertifizierungen diese ausgetauscht werden dürfen.