Für die sofortige Umsetzung von Sicherungs- und Stabilisierungsmaßnahmen mittels Spritzbetonrippen im Bereich der Störzone im Tauerntunnel, zwischen km 34,950 und km 34,985 infolge der stetig anwachsenden Firstrissbewegungen ist zuvor das erschütterungsarme (schonende) Einschneiden von 40 cm tiefen Rippen mittels einer Mehrblattsäge ins bestehende Mauerwerk zwingend erforderlich.
Die Ausführung der Spritzbetonrippen ist nicht Teil des ggst. Verfahrens.
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