Die Klinik Ottakring benötigt einen/eine Dienstleister*in, der/die das gesamte Anstaltsgelände eigenständig überwacht und ggf die Abbeförderung (Verbringung und Abschleppung gemäß Punkt 7.2 - Teil A) von widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen übernimmt. Zu diesem Zweck soll ein Dienstleistungskonzessionsvertrag abgeschlossen werden.