Voraussetzung für die Herstellung des neuen Netzanschlusses für das vertragsgegenständliche Anschlussobjekt ist die Errichtung einer 10 kVÜbergabestation mit Mittelspannungskabeleinbindung auf dem Grundstück KG-Nr.:
45213 / Parz. Nr.: 1284/1. (Asfinag Betriebsgebäude Nord A26 Linzer Autobahn, Knoten Hummelhof)
Die Gebietsverantwortung bei diesem Auftrag liegt bei den EWW, daher gibt es keine Möglichkeit eines Verfahrens.