Überprüfung und Wartung MSR-AnlagenEs ist beabsichtigt, das Los 5 (KHN) zu widerrufen (Widerrufsentscheidung). Dieses ist nach erfolgter Widerrufserklärung nicht mehr Gegenstand der Ausschreibung. Die übrigen Lose sind vom Widerruf nicht betroffen. Die Bestimmungen in Teil I.A.1 betreffend Los 5 (KHN) sind daher nicht mehr relevant und es kann kein Angebot für Los 5 (KHN) abgegeben werden. Der Widerruf ist gemäß § 148 Abs 1 BVergG zwingend erforderlich, weil die Leistungen dieses Loses bereits Gegenstand eines aufrechten Auftrags sind.