Gemäß einer internen Festlegung soll die wegweisende Beschilderung als Vertiefung der im Jahr 2020 überarbeiteten Zielspinne im ASFINAG Streckennetz analysiert und ein Sanierungskonzept erarbeitet werden. Der Abschnitt der A1 West Autobahn von km 8,7 bis km 55,0 und der Abschnitt der S 33 Kremser Schnellstraße von km 0,0 bis km 27,0 sollen anhand der ASFINAG Befahrungsvideos bzw. mittels Befahrung alle Wegweiser fotografiert, der bauliche Zustand aufgenommen und entsprechend aufbereitet werden (sowohl entlang der Hauptfahrbahn als auch Rampenfahrbahnen).
Aufbauend auf diese Aufnahmen sollen sämtliche wegweisende Schilder auf ihre RVS-Konformität überprüft und entsprechende Sanierungsvorschläge ausgearbeitet werden.
Ziel ist es, bei einem notwendigen Austausch der bestehenden Beschilderung aufgrund der erreichten Lebensdauer, eines Unfalls oder eines unvorhergesehenen Ereignisses auf die erarbeiteten Ergebnisse zurückgreifen zu können, um zukünftig ein einheitliches und abgestimmtes Wegweisungskonzept zur Verfügung zu haben.
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