Im Schulpflichtgesetz 1985 (novellierte aktuelle Fassung) wird die Bundesrechenzentrum GmbH (kurz BRZ) als Dienstleister (Bereitstellung bzw. Betrieb) eines IT-Systems für die Bildungsdirektionen zur automationsgestützten Durchführung der Kontrolle der Schulpflichterfüllung der österreichischen Schülerinnen und Schüler festgelegt. Nunmehr ist die BRZ mit der Betriebsführung dieses IT-Systems zu beauftragen.