Die Republik Österreich (Bund), vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, sowie die Finanzmarktaufsichtsbehörde und die Oesterreichische Nationalbank tätigen den gegenständlichen Abruf von Beratungsleistung aus der Rahmenvereinbarung Begleitung der Aufsichtsreform (GZ 5195.03355) mit einer Kostenaufteilung nach folgendem Kostenschlüssel: BMF=10%, FMA=45% und OeNB=45%.