Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Erstellung von - drei je Wahl voneinander unabhängig ausgearbeiteten - Sachverständigengutachten für die Republik Österreich (Bund), vertreten durch den Rechnungshof, im Vergabeverfahren vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH

Der Umfang der Rahmenvereinbarung ist nicht durch einen Höchstwert (in Euro) begrenzt. Zur Vergabe gelangte die Erstellung von jeweils zwei Sachverständigengutachten pro Leistungsgegenstand (Los).
Der unter Punkt m) angegebene Wertumfang stellt daher lediglich eine Schätzung auf Basis der zugeschlagenen Angebote dar und repräsentiert nicht den tatsächlichen Wert der Rahmenvereinbarung.