Freiwillige Ex-ante Transparenzbekanntmachung - Aktivierung der optionalen Geltung der Rahmenvereinbarung im Hinblick auf den gesamtgeschätzten Auftragswert. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der erforderlichen Überschreitung jener Beauftragungssumme, die in der Basisleistung der Rahmenvereinbarung grundsätzlich erfasst war. Die hier vorgesehene Überschreitung der Beauftragssumme war vom Umfang her in der vorgesehenen optionalen Verlängerung der Geltungsdauer der Rahmenvereinbarung und bereits mit Einleitung des Vergabeverfahrens (siehe 2018/S 243-555567) angekündigt. Mit gegenständlicher ex-ante Bekanntmachung ist nach Ablauf der vorgesehenen Stillhaltefrist (gem. § 356 Abs 8 BVergG 2018) die Beauftragung des höheren Umfanges der weiteren Leistungen beabsichtigt. Darüber hinausgehende Leistungen werden Gegenstand einer weiteren Ausschreibung sein.