Definitiver Leistungsteil:
Evaluierungen nach Abschluss der Phase II (2017 – 2018) des Masterplans zur Breitbandförderung / der Initiative Breitband Austria 2020 (Teilleistung 1).

Optionale Leistungsteile:
Evaluierungen nach Abschluss der Phase III (2019 – 2020) des Masterplans zur Breitbandförderung / der Initiative Breitband Austria 2020 (Teilleistung 2).

Ex-Post-Evaluierungen (ab 2024) nach Abschluss der Förderungen im Rahmen des Masterplans zur Breitbandförderung/der Initiative Breitband Austria 2020 im Zuge der Genehmigung der Initiative Breitband Austria 2020 durch die Europäische Kommission (Teilleistung 3).

Präsentationen der Evaluierungsergebnisse der Teilleistungen 1, 2 und 3 bei bis zu drei öffentlichen Veranstaltungen (Pressekonferenzen oä).