Für den Betriebserhalt der bestehenden Telekommunikationssysteme an der überwiegenden Anzahl der Standorte der ÖGK sind Leistungen wie insbesondere der Ersatz von defekten Komponenten, Software-Wartung sowie bedarfsgetriebene, punktuelle Erweiterungen von Lizenzen und Nebenstellen erforderlich. Hierfür beabsichtigt die ÖGK, die genannten Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Bekanntmachung iSd § 36 Abs 1 Z 6 BVergG 2018 von der A1 Telekom Austria AG abzurufen.