Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sieht vor, die Lärmbelastung in Ballungsräumen und entlang aller wesentlichen Infrastruktureinrichtungen zu erheben und in strategischen Lärmkarten flächenhaft darzustellen. Die Anzahl der in den einzelnen Lärm­belastungsbereichen betroffenen Bewohner ist zu ermitteln und auszuweisen. Die EU-Umge­bungslärmrichtlinie wurde bundesrechtlich durch das Bundes-Umgebungslärmschutz­gesetz (im Folgenden kurz Bundes-LärmG), BGBI I Nr 60/2005, sowie die Bundes-Umgebungs­lärm­schutzverordnung (im Folgenden kurz Bundes-LärmV), BGBI II Nr 144/2006 mit Änderung 2019, umgesetzt.
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