Durchführung eines Open House Verfahrens für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Praxisgründungen durch Ärzt:innen sowie deren Unterstützung im laufenden Betrieb Das gegenständliche Open-House-Modell unterliegt nicht dem Bundesvergabegesetz 2018, BGBl I Nr 65/2018 idgF. Das Open House Verfahren läuft auf unbestimmte Dauer. Die Abgabefrist am Beschaffungsportal (30.11.2026, 12:00 Uhr) ist unbeachtlich und aus technisch Gründen bedingt.