Aufgrund der neuen RVS 04.02.11 und ÖAL 28 und dem neuen ASFINAG Handbuch Planungsanweisung Lärmschutz gilt es neue Messungen/Berechnungen durchzuführen.
Im Zuge der gegenständlichen lärmtechnischen Untersuchung ist die Schutzwürdigkeit im Sinne der Dienstanweisung zu ermitteln und mögliche zusätzliche straßenseitige Lärmschutzmaßnahmen für den Teilabschnitt an der A1 zwischen km 24,4 und km 27,4 (inkl. + ASt Kottingbrunn) an mind. 6 Messpunkten in Form von Pegelmessungen im Nachtzeitrum zwischen 22:00 – 06:00 Uhr gemäß ÖNORM S5004 und RVS 04.02.11 zu planen.
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