Abschluss eines Rahmenvertrages betreffend die Durchführung von Winterdienstleistungen, welche insbesondere die Schnee- und Eisfreihaltung an Bahnsteigen im Gefahrenraum (selbstständige Arbeiten Bahnsteigkante bis Markierung weiße oder gelbe Linie bzw. 2m von der Gleisachse) – jedoch nicht Arbeiten im Gleis- und Weichenbereich (in diesem Fall nur unter Aufsicht einer Sicherungsaufsicht bzw. Freigabe durch AdB), sowie an Bahnsteigen außerhalb des Gefahrenraums und an sonstigen Bahnanlagen außerha