Aus der Rahmenvereinbarung ambulante Rehabilitation Tranche I erfolgten Abrufe betreffend die Durchführung ambulanter medizinischer Rehabilitationsverfahren (RV) zur Behandlung von anspruchsberechtigten Personen der PVA, ÖGK, SVS, BVAEB und AUVA in den Phasen II und III mit den Zuweisungsindikationen BSR, ONK, PUL, STV und NEU vom 20.05.2022 und in der Indikation PSY vom 30.06.2022. Die Abrufe erfolgten im Namen der o.a. Sozialversicherungsträger in den angeführten Indikationen im Ausmaß von insgesamt 356 RV der Phase II pro Jahr mit befristeter Vertragslaufzeit und Option auf Vertragsverlängerung.