Das gegenständliche Bauvorhaben umfasst die Steinschlagsicherung nach dem Hangrutsch Tunigers Angerl von km 4,08 bis km 4,18.
Auf Grund des Hangrutsches ist es notwendig im Bereich km 4,08 bis km 4,18 laut Anordnung des Landesgeologen eine Steinschlagsicherung zu errichten. Diese Steinschlagsicherung muss 2,50 Meter hoch und in der Klasse 250 kJ ausgeführt werden.