: Die Lieferung von Kupferimprägnierten Holzmasten, welche entweder mittels Einschichtverfahren:Kupferöl oder Zweischichtverfahren: Imprägniersalz (wasserlöslich) und Kupferöl (kupferorganisches Holzschutzmittel auf Ölbasis) beschichtet sind. Weiteres müssen die verwendetenImprägniermittel gemäß Biozid Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zugelassen sein.