Beabsichtigt ist die Beauftragung mit der Versorgung von Gemeindeeinrichtungen (Pflegeheim, Kinderbetreuung) mit Essen. Es handelt sich um besondere Dienstleistungen gemäß den §§ 151 und dem Anhang XVI des BVergG 2018 und deshalb um ein offenes Verfahren mit Verhandlungsvorbehalt.