Auf Grund einer Hangrutschung und der dadurch entstandenen Gefährdung für den Gleiskörper sind auf Anordnung des Fachbereiches folgende Sofortmaßnahmen zu treffen:
- Wegschaffen des abgerutschten Materials.
- Stabilisierung des Hanges durch Errichtung von Zwischenstufen und aufbringen eines vernagelten Vierkantgeflecht.
Basisangebot