Die Aufgabe der ÖBA ist die Überwachung der vertragsgemäßen Herstellung eines Werkes. Dies umfasst unter anderem die Überwachung
* der Einhaltung der allgemeinen gesetzlichen Regelungen und projektbezogenen, behördlichen Vorschreibungen und Auflagen
* der Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen und den Festlegungen der Planung sowie der Ausbaufestlegung vor Ort
* der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik
* Die ÖBA hat ihre Aufgaben unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit eigenverantwortlich durchzuführen.
* Der Ansprechpartner für die örtliche Bauaufsicht ist der vom Auftraggeber (AG) genannte Vertreter auf der Baustelle. Dieser ist auch in Abstimmung mit der AG-Projektleitung anordnungsbefugt.
* Anordnungen, die vertragliche Auswirkungen haben (Kosten, Termine, Qualität) sind nur nach Rücksprache mit der Projektleitung im Wege des Baumanagements zu treffen.
* Anordnungen haben schriftlich zu erfolgen (z.B. im Baubuch). Allfällig mündliche Anordnungen sind von der ÖBA umgehend schriftlich zu dokumentieren und vom AN gegenzuzeichnen. Mündliche Anordnungen sind in der Regel nur dem namhaft gemachten Vertreter des Auftragnehmers (z.B. dem Bauleiter) zu erteilen.
* Offene und unerledigte Punkte sind in einer ToDo-Liste übersichtlich zu führen und dem Baumanagement bzw. der Projektleitung auf Verlangen vorzulegen.
* Die Tätigkeit des Baumanagers bzw. des Baumanagements wird bei nicht komplexen Projekten des GB SAE durch den ausführenden Projektleiter bzw. Teilprojektleiter wahrgenommen.
weiters gilt:.Abrechnung und Kontrolle. Bearbeitung von möglichen MKFs seitens Bauausführenden. Fotodokumentation der Baustelle, Prüfung von BTB sowie Erstellung von Abnahmeprotokollen zu Schalung und Bewehrung. Protokollierung von Baubesprechungen.
Basisangebot