Periodische Überprüfung von Erdungsblitzschutz und blitzschutzintegrierten Absturzsicherungen an ÖBB-Gebäuden, -Objekten (zB.: Wohn- und Bürogebäude, Werkstätten und -hallen, Technikstationen) und Verkehrsstationen (zB.: Bahnhöfe, Haltestellen) in der Form eines Rahmenvertrages ohne Mengenbindung.