In den Abschnitten Mittlern-Althofen (km 111,287 bis 91,910) und 2 Bleiburger Schleife (km 91,910 bis 80,250) werden folgenden Messung entsprechend Regelwerks 12.15.02 Energietechnik, Bahnstrom, Fernwirk- und Leittechnik - Prüfrichtlinien durchge-führt:
Messung und Beurteilung des Schienenpotentials und Überprüfung der Berührungsspannungen
• Diese Messung dient der Bestimmung des Schienenpotentialgefälles und der daraus resultieren-den Berührungsspannung / Körperspannung gemäß ÖVE EN 50122-1.
• Im Betriebsfall und Fehlerfall sind die Grenzwerte für Körper- und Berührungsspannungen gemäß ÖVE EN 50122-1 einzuhalten.
• Das Schienenpotentialgefälle ist gemäß ÖVE EN 50122-1 zu messen und im Messtechnischen Bericht zu dokumentieren und zu interpretieren.
• Es werde nur stichprobenartige Messungen durchzuführen, dabei wird besonders auf öffentliche Bereiche und auf Situationen mit erhöhtem Gefährdungspotential geachtet.
Messung der Beeinflussung der 50 Hz Energietechnikanlagen durch Traktionsrückströme
• Für die Betriebsführung der 50 Hz-Energietechnikanlagen im Einflussbereich von Bahnstroman-lagen ist eine Potentialausgleichsverbindung zwischen der 50 Hz-HPAS (Anlagenerdung) sowie der 16,7 Hz-Erdungsschiene HES bzw. ES (Rückleitungs- und Bahnerdungsanlage) bzw. zu der Schienenrückleitung (Fahrschienen) erforderlich.
• Die Messung dient dem Nachweis, dass durch Traktionsrückstromverschleppungen in die 50 Hz Energietechnikanlagen keine Beeinflussungen der Schutzmaßnahmen entstehen.
• Messung und Analyse der Rückstromverschleppung zwischen Traktionsstromerdungsanlage und 50 Hz – Erdungsanlagen in TN-Netzen
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