Erstellung des Regelwerkes 11.01.03 Technikstationen Typ1 und Typ2. Dieses Regelwerk soll als Grundlage für die Planung der Technikstationen dienen. Technikstationen sind Hochbauanlagen entlang der Strecke welche

nicht als Verkehrsstationen dienen,
keine Gas- oder stationäre hydrostatische Heizanlage haben,
nicht als ständiger Aufenthaltsraum genutzt werden,
nicht als Büro - Arbeitsplatz gemäß Arbeitsstättenverordnung genutzt werden,
sich keine Mieteinheiten befinden.

Von der Einreich- bis zur Ausführungsplanung werden die Prozesse standardisiert und effizienter gestaltet. Auch Aspekte der Instandhaltung und Nachhaltigkeit sollen berücksichtigt werden.
Technikstationen Typ 1 (Stellwerke, ESTW, etc.): Österreichweit sollen alle Technikstationen standardisiert errichtet werden. Hierfür soll nicht nur eine Bauweise gewählt werden, sondern unterschiedliche Bauweisen im Regelwerk definiert werden. Je nach Standort sollen die regionalen technischen Parameter einfließen (Sockelhöhe, Dachneigung (Ost- vs. Westösterreich), mit und ohne Fassade, etc.). die restlichen Ausstattungselemente sollen standardisiert werden (beispielsweise Türe, Schließsystem,etc.).
Technikstationen Typ 2 (Schaltstationen bei EKs,  ….): werden zur Zeit als Rahmenvertrag in Fertigteil oder Halbfertigteil ausgeschrieben. Im Zuge der Regelwerkserstellung sollen nun auch regionale Baustile aus Holz und eventuell auch Containerbauweise evaluiert werden. 


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