Zur Umsetzung des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes (Bundes-LärmG) ist es erforderlich alle 5 Jahre eine Strategische Lärmkartierung durchzuführen. Da das im Jahre 2022 erstellte Modell für die Lärmausbreitungssimulation in seinen Grundzügen auf dem Modell 2017 und 2012 basiert, ist nun eine vollständige Neuerstellung erforderlich. Daher wird es erforderlich einen neuen Umgebungsmodell-Datensatz zu erstellen. Dieses dreidimensionale Umgebungsmodell wird als Grundlage für weitere Lärmberechnungen dienen.