Die Auftragnehmerin wurde ursprünglich nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 36 Abs 1 Z 3 BVergG 2018 mit der Lieferung von zwei Geräten zur Multiorganunterstützung, deren Service, Wartung, Reparatur sowie der Lieferung der erforderlichen Ersatzteile und der Lieferung von benötigtem Verbrauchsmaterial beauftragt. Die Bekanntgabe vergebener Aufträge erfolgte am 11.04.2023 (TED-EU: 2023/S 071-217430). Es werden aktuell Patient*innen mit diesen Geräten behandelt und können diese nicht ohne Weiteres auf andere Geräte umgestellt werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher aus technischen Gründen nicht möglich bzw ist ein solcher mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Die Auftraggeberin entschied daher, den bestehenden Leistungsvertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern (§ 365 Abs 3 Z 5 und 6 BVergG 2018). Die Auftraggeberin hat darüber hinaus das Vorliegen der Voraussetzungen des ursprünglich durchgeführten Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 36 Abs 1 Z 3 BVergG 2018 vor Vertragsänderung geprüft: Diese Voraussetzungen liegen weiterhin vor.
Hinweis: Die Wahl des Formulars erfolgte aus technischen Gründen.