Abgeschlossen wurde ein Bevollmächtigungsvertrag betreffend die banktechnische Behandlung (bankkaufmännische Beurteilung durch Bonitätsprüfung und Bearbeitung) der Ansuchen um finanzielle Maßnahmen gemäß § 2 Abs 2 Z 7 ABBAG-G, die Ausfertigung der Finanzierungsverträge sowie die Wahrnehmung der Rechte der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) aus diesen Finanzierungsverträgen (ausgenommen deren gerichtliche Geltendmachung).