Gegenstand dieser Beauftragung ist die Beratung und Unterstützung des BMF bei der Durchführung und Dokumentation der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) hinsichtlich der neu einzuführenden Funktionen. Da die neuen Funktionen der Ausweisplattform jedenfalls eine größere Zahl von Menschen adressieren und im Falle der Nutzung das Risikopotenzial besteht, dass Profile über dasVerhalten der NutzerInnen erstellt werden könnten, wenn dem nicht technisch und organisatorisch entgegengewirkt wird, ist gemäß Art 35 DSGVO die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) obligatorisch.