Die Rahmenvereinbarung umfasst die Regelungen eines typischen Verkehrsdienstevertrags betreffend die Region Südburgenland und einzelne Kurse des Verkehrs B01 unter Berücksichtigung der Vorgaben des VOR. Der AN hat auf Basis der Rahmenvereinbarung pönalisierte Qualitäten sicherzustellen, den Binnenverkehr unter Beachtung der von der VBB / BUMOG vorgegebenen Fahrplänen eigenständig zu erbringen und einzelne Kurse des Verkehrs B 01 unter Beachtung der Disposition der VBB zu erbringen.