Mit dem Gleisneulageprojekt ist auch eine entwässerungstechnische Erneuerung des betreffenden
Projektabschnittes vorgesehen. Da keine Unterbausanierung durchgeführt wird, soll zumindest die
freie Entwässerung des Gleisplanums gewährleistet werden. Die Bahngräben und Ausschlitzungen
werden grundsätzlich größtenteils mit einer Tiefe von 40 cm ausgeführt. Böschungsneigungen
werden mit 2:3 ausgeführt.
Im Zuge des Gleisneulageprojektes soll ein beidseitiger Randweg geschaffen werden, um den
Sicherheitsraum als Zugang gemäß § 5 EisbAV gewährleisten zu können. Randwegrampen sind mit
einer Neigung von maximal 10% auszuführen.