Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Beratung, Planung, Lieferung und Herstellung des verwendungsfertigen Zustandes, die Wartung von Bodycams und der dazugehörigen Software sowie aller zur Erfüllung des jeweiligen Auftrages notwendigen Zusatz- und Nebenleistungen (Wartung, Reparaturen, Softwareupdates) sowie sämtliche im beiliegenden Leistungsverzeichnis nachgefragten Leistungen für öffentliche Auftraggeber.