Aufgrund der Übernahme der Aufgaben der Punzierungskontrolle durch das BEV mit 01.04.25 ist es erforderlich Edelmetallanalysatoren (Röntgenfluoerszenzspektrometer) zu beschaffen, um aus technischer Sicht den gesetzlichen Erfordernissen zur Kontrolle bzw. Prüfung nachzukommen.