Öffentlich-Öffentliche Kooperation gem. § 10 BVergG zur Etablierung lokaler Kreislaufwirtschaft durch die gemeinsame Ermöglichung sowie Erbringung der thermischen Klärschlammverwertung [EKV Gössendorf] sowie durch ergänzende kollaborative und synergiewahrende wechselseitige Leistungserbringungen in hierzu vor- und nachgelagerten Bereichen der öffentlichen Abwasserwirtschaft.