Die Pensionsversicherungsangstalt hat eine Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Generalplanerleistungen für Sonderkrankenanstalten-Rehabilitationszentren (SKA-RZ) abgeschlossen. Ziel der Rahmenvereinbarung war, der PVA die vertragliche Möglichkeit zu verschaffen, für Generalplanungsvorhaben in Hinblick auf die SKA-RZ Planungsleistungen aus dieser Rahmenvereinbarung abrufen zu können. Es wurden nach Abwicklung eines Verhandlungsverfahrens mit Bekanntmachung (2-stufiges Verfahren) mit insgesamt 5 Partnern eine Rahmenvereinbarung für die Generalplanerleistungen abgeschlossen. Die Namen der 5 Partner werden jedoch grundlegend auf § 61 Abs. 4, § 62 Abs. 3 bzw. § 66 Abs. 3 BVergG 2018 idgF nicht bekannt gegeben da dies u.a. im Zusammenhang mit abrufbedingt durchgeführten Wettbewerben den freien und lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmern beeinträchtigen würde.