Die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH führt eine vorherige
Erkundung des Marktes gemäß § 24 BVergG 2018 durch, um unter Einbeziehung der Ergebnisse der
Markterkundung ein Vergabeverfahren zur Beschaffung von Pflegedienstleistungen und
Sonderbetreuungsplätzen einzuleiten und durchzuführen.