Die laufenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Schutzbauwerken (unter anderem: Futtermauern, Stützmauern, Verkleidungsmauern, Spritzbetonsicherungen, Felsnägel, Lisenen, Anker vorgespannt, Netzvorhänge/Vernetzungen, Steinschlagschutznetze (dynamisch und statisch), Abrollschutzzäune), sollen ab Jänner 2023 durch eine Rahmenvereinbarung abgedeckt werden.