Abwicklung von Kleinflächensanierungen und Sofortmaßnahmen im Bereich Kärnten im Zuge einer Rahmenvereinbarung.
Im Wesentlichen sofortige bzw. kurzfristige Instandsetzung von Fahrbahnen der A02, A10 und A11 bzw. Bauleistungen, welche zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit und der Streckenverfügbarkeit notwendig und nicht längerfristig planbar sind. Die Maßnahmen bestehen im Wesentlichen aus Sanierungen von Asphaltfahrbahnen und Betonfahrbahnen sowie diverser Kleinbaumaßnahmen.
Basisangebot