Zur Umsetzung des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes (Bundes-LärmG) ist es erforderlich, alle 5 Jahre eine Strategischen Lärmkartierung durchzuführen. Im Zuge der LK27 ist ein digitaler Lärmschutzwand-Datensatz für den Straßen-Nahbereich bereits im Vorfeld der später notwendigen Lärmberechnung zu erstellen. 
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