Die Eingangskontrolle gem. § 18 DVO 2008 der zur Deponierung übernommenen Abfälle umfasst eine optische/visuelle Kontrolle des Materials durch den Leiter der Eingangskontrolle bzw. dessen Stellvertreter bei der Übernahme der Abfälle, vor dem Einbau in die Deponie. Weiters beinhaltet die Eingangskontrolle eine entsprechende Qualitätssicherung und Nachweisführung zur Dokumentation des ordnungsgemäßen Deponiebetriebes nach dem Stand der Technik, entsprechend der Vorgaben der DVO 2008
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